Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung von Pflegefachfrauen/- männern aus Drittstaaten
Dieser Kurs richtet sich an Krankenschwestern und -pfleger bzw. Pflegefachfrauen/-männer, die eine Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Ausbildung in Deutschland anstreben. Eine Ausbildung zum Feldscher wird nicht anerkannt.
Sofern sich Ihr Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen befindet, stellen Sie zunächst einen „Antrag auf Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe für EU- und Drittstaatsangehörige“ bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe NRW bei der Bezirksregierung Münster. Damit Ihre Berufsausbildung in Deutschland anerkannt wird, können Sie eine sogenannte „Kenntnisprüfung“ ablegen. Der Kurs bereitet Sie auf diese Prüfung vor, die aus einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.
Der erfolgreiche Verlauf des Kurses und der Kenntnisprüfungen hängt von einem guten Sprachverständnis ab. Wir empfehlen Ihnen vor Beginn des Kurses die Teilnahme an einem Deutsch-Intensivsprachkurs, damit Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (wünschenswert Niveau B2) verfügen.
10 gute Gründe warum Sie die Kenntnisprüfungen am Bildungscampus absolvieren sollten
- Wir verfügen über 20 Jahre Erfahrung in der Durchführung von Vorbereitungskursen und Kenntnisprüfungen.
- Wir führen die Vorbereitungskurse und Kenntnisprüfungen mit langjährig erfahrenen und engagierten Pädagoginnen und Pädagogen durch.
- Wir bereiten Sie optimal auf die Kenntnisprüfungen und auf die berufliche Tätigkeit in deutschen Gesundheitseinrichtungen vor.
- Wir vermitteln neben den unmittelbaren Prüfungsinhalten auch vielfältige Alltagskompetenzen für Ihre berufliche Tätigkeit.
- Wir legen Wert auf eine optimale Prüfungsvorbereitung einschließlich der Erstellung der notwendigen Pflegeplanung im Rahmen des Pflegeprozesses.
- Wir führen die praktischen Kenntnisprüfungen in der stationären Akutpflege, der stationäre Langzeitpflege und in der ambulante Akut-/Langzeitpflege durch.
- Wir verfügen über optimale Rahmenbedingungen für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht einschließlich kostenfreies WLAN für alle Teilnehmenden.
- Wir garantieren eine transparente Kostenstruktur.
- Wir sind gut erreichbar mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Wir beraten kostenfrei Antragsteller*innen, Kliniken und Agenturen vor der Durchführung von Vorbereitungskursen und Kenntnisprüfungen.
Ablauf
Alle Anträge auf Anerkennung der Berufszulassung, die nach dem 01.10.2022 gestellt wurden, werden nach dem Pflegeberufegesetz geprüft. Anträge, die vor dem 01.10.2022 gestellt wurden, können bis Ende 2024 nach dem Krankenpflegegesetz geprüft werden.
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Kenntnisprüfungen nach dem Pflegeberufegesetz, wurden die bisherigen Vorbereitungskurse nach einer intensiven Evaluation neu konzipiert. Dies betrifft die qualitative und quantitative Ausrichtung.
Im Ergebnis werden die Vorbereitungskurse auf 360 Stunden ausgeweitet, dabei prüfungsrelevante Inhalte wie bspw. Pflegeplanung deutlich intensiviert, die mündliche Kenntnisprüfung und die Vorbereitung auf die praktische Kenntnisprüfung in den Kurs integriert.
Nach Abschluss des Vorbereitungskurses und einer Übergangszeit von vier Wochen, die zur persönlichen Vorbereitung auf die Prüfungen genutzt werden sollte, wird zunächst mündliche Kenntnisprüfung durchgeführt.
Nach bestandener mündlicher Kenntnisprüfung beginnt die Terminierung der praktischen Kenntnisprüfungen.
Der Vorbereitungskurs umfasst insgesamt rund 360 Unterrichtseinheiten in 10 Wochen. Die mündlichen und praktischen Kenntnisprüfungen sind nicht Bestandteil des Vorbereitungskurses und müssen gesondert finanziert werden.
Theoretische und fachpraktische Inhalte, u.a.:
- CE 01 Kommunikation/Beratung/Anleitung/Pflegesettings/Entlassungsmanagement (48 Stunden)
- CE 02 Medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich Pflegeschwerpunkte (98 Stunden)
- CE 03 Rechtliche Rahmenbedingungen (26 Stunden)
- CE 04 Berufliche Anforderungen sowie Zusammenarbeit in Gruppen und Teams (30 Stunden)
- CE 05 Pflegeprozess und Dokumentation (30 Stunden)
- CE 06 Prüfungsvorbereitung (22 Stunden)
- CE 07 Grundpflege und Behandlungspflege (76 Stunden)
- CE 08 Sonstiges (30 Stunden)
Die Inhalte der mündlichen Kenntnisprüfung erstrecken sich über drei Kompetenzbereiche der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Die Kompetenzbereiche I. & III. sind immer Gegenstand der mündlichen Prüfung:
- Bereich I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
- Bereich III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
Die Wahl des dritten erforderlichen Kompetenzbereichs obliegt dem Vorschlag der prüfenden Schule und muss in der Fallbeschreibung sowie im Erwartungshorizont erkennbar sein (vgl. Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, link).
Die mündliche Prüfung findet vor Ort am Bildungscampus St. Johannisstift in Paderborn statt. Dauer: mindestens 45 Minuten, maximal 60 Minuten.
Die praktische Prüfung besteht aus zwei bis vier Pflegesituationen je nach Zwischenbescheid der Bezirksregierung Münster, die am zu pflegenden Menschen absolviert werden.
Mögliche Prüfungsbereiche sind:
- stationäre Akutpflege (z. B. Krankenhaus)
- stationäre Langzeitpflege (z. B. Altenheim)
- ambulante Akut-/Langzeitpflege (z. B. ambulanter Pflegedienst)
WICHTIG: Das Bestehen der Prüfung setzt voraus, dass alle Pflegesituationen bestanden werden. Im Falle des Nichtbestehens müssen die nicht bestandenen Anteile individuell wiederholt werden.
Die Auswahl des zu pflegenden Menschen orientiert sich in der Komplexität der Aufgabe am regulären Examen und beinhaltet die pflegerische Versorgung einer Person mit erhöhtem Pflegebedarf.
Die Aufgabenstellung muss die Möglichkeit bieten, die Durchführung der unter Vorbehalt stehenden Tätigkeiten (§ 4 Abs. 2 PflBG) zu prüfen und sollte für Berufsanfänger/Innen zu bewältigen sein.
Die praktischen Prüfungen beinhalten:
- Schriftliche Erstellung einer Pflegeplanung und mündliche Vorstellung der Pflegeplanung
- Kommunikation
- Pflegerische Intervention
- Dokumentation und Übergabe an Stationsmitarbeitende
- Reflexion
Praktische Prüfungen in stationären Einrichtungen außerhalb Paderborns werden nur im Rahmen der täglich verfügbaren Arbeitszeit durchgeführt. Hierbei ist die reine Prüfungszeit zzgl. der Fahrzeit zu berücksichtigen.
Dauer: Pro Prüfungssituation maximal 120 Minuten. Die maximale Prüfungszeit liegt zwischen vier und acht Stunden. Die Prüfung kann auf zwei Tage verteilt werden. Für die Erstellung der Pflegeplanung sollten 60-90 Minuten eingeplant werden (2-4 Situationen).
Bitte beachten: Die Terminvergabe der Kenntnisprüfung wird von den der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsfachberufe NRW in Münster festgelegt.
Ihre Bewerbung nehmen wir gern direkt online, schriftlich oder per E-Mail entgegen. Um an einem Vorbereitungskurs teilnehmen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- über den Antrag auf Anerkennung
der erworbenen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger durch die zuständige Behörde - deutsche Sprachkenntnisse, wünschenswert auf Niveau B2
- Anschreiben/Anmeldung Pflegeschule
- Nachweis Masernschutzimpfung (wenn Kenntnisprüfungen im Krankenhaus durchgeführt werden)
- Zeugnisse sind nicht erforderlich
Der Kurs kann auch von Teilnehmenden belegt werden, die keine Prüfungen vor Ort wünschen.
Für den Fall, dass Sie mehrere Teilnehmenden anmelden bzw. feste Kontingente buchen wollen, bitten wir vorab um ein Informationsgespräch. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auf den Punkt 4.3. Durchführung / Rücktritt.
Ist eine Anmeldebestätigung vor Beginn des Kurses aufgrund einer Visa-Erstellung bzw. Anreise nach Deutschland notwendig, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 120 EUR. Die Bearbeitungsgebühr wird bei verbindlicher Kursteilnahme auf die Kursgebühr angerechnet.
Die Kursgebühr beträgt 3.384 EUR. In der Kursgebühr sind der theoretische und fachpraktische Unterricht, die Prüfungsvorbereitung, notwendige Unterrichtsmaterialien und die Prüfungsgebühren enthalten. Eine vorab erhobene Bearbeitungsgebühr von 120 EUR wird angerechnet. Nicht in der Kursgebühr enthalten sind bspw. Kosten für eine evtl. Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkosten oder behördlich erhobene Gebühren.
Prüfungsgebühr: Die Gebühren für die mündliche und praktische Kenntnisprüfung ist in der Kursgebühr enthalten. Dies gilt nicht für notwendige Nachprüfungen. Die Gebühr für eine Nachprüfung wird entsprechend der zu wiederholenden Anteile individuell berechnet. Hierüber ergeht eine gesonderte Rechnung.
Für praktische Prüfungsorte außerhalb der Region Paderborn können zusätzlich Fahrtkosten und Übernachtungskosten entstehen.
Über die Leistungen im Rahmen des Vorbereitungskurses und der Kenntnisprüfungen erhält der Kursteilnehmende, Arbeitgeber oder Personalagentur eine Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt in zwei Raten zu Kursbeginn und nach Abschluss der Erstprüfungen.
Eine Förderung durch die Arbeitsagentur / Jobcenter ist möglich (siehe unten).
Für Kursteilnehmende, die den Vorbereitungskurs und die Kenntnisprüfungen selbst finanzieren, kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Gern beraten wir Sie dazu. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB).
Förderung durch die Arbeitsagentur / Jobcenter
Die Maßnahme ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zur Förderung zugelassen.
Unter bestimmten Bedingungen ist eine Förderung mittels Bildungsgutschein möglich. Von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellte Bildungsgutscheine können Sie bei uns einlösen. Bitte achten Sie darauf, dass der Bildungsgutschein zum Kursbeginn noch gültig ist.
Im Fall der Übernahme der Kosten mittels Bildungsgutschein, erhält der Bildungscampus die Maßnahmegebühr über die Arbeitsagentur oder Jobcenter ausgezahlt.
Besonderer Hinweis zur Kenntnisprüfung / Nachprüfung
Die praktische Kenntnisprüfung muss unabhängig von der Anzahl der Pflegesituationen insgesamt bestanden werden. Wird die Prüfung in Teilen nicht bestanden, müssen Anteile wiederholt werden.
Informationsgespräch
Bitte vereinbaren Sie vor der Kursanmeldung ein Gesprächstermin mit unserem Sekretariat. Viele Fragen, insbesondere zu den Zugangsvoraussetzungen und der Finanzierung, lassen sich so persönlich klären.
Hinweis
In der Kursgebühr ist der theoretische und fachpraktische Unterricht, die Prüfungsvorbereitung und notwendige Unterrichtsmaterialien enthalten. Die Bearbeitungsgebühr von 120 EUR wird angerechnet.
Die Kursgebühr wird in zwei Raten zu Kursbeginn und am Ende des Vorbereitungskurses fällig. Über die Kenntnisprüfungen und ggf. Nachprüfungen ergeht eine gesonderte Rechnung.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne per Mail oder Anruf kontaktieren.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
Bewerben Sie sich am besten direkt hier online für den Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung von Pflegefachfrauen/- männern.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an: 05251 4141-500