Altenpflege

Ausbildung

Das Fachseminar für Altenpflege bildet seit 1989 Altenpflegeschüler/ -innen aus. Hochqualifizierte haupt- und freiberufliche Dozenten sorgen für einen fundierten und anspruchsvollen Unterricht, bei dem es um mehr als nur Wissensvermittlung geht!Denn die Altenpflegeschüler/ -innen sollen nicht nur fachlich gut ausbildet werden, sondern auch ihre persönliche Entwicklung sollen gefördert und ihnen soll ein ganzheitliches Pflegeverständnis vermittelt werden.

Vor Ausbildungsbeginn

Vor Beginn der Ausbildung schließt der/die angehende Altenpflegeschüler/ -in

  • einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung (Stationäre oder ambulante Altenpflegeeinrichtung)
  • geeignete Bewerber erhalten vom Fachseminar für Altenpflege eine Schulplatzzusage

Das bedeutet, dass sich Bewerber nicht nur um einen Schulplatz bei der Altenpflegeschule des St. Johannisstifts, sondern auch um einen Ausbildungsvertrag bei einem Ausbildungsträger bemühen müssen. Dabei helfen wir gern!

Wir verfügen über ein Netzwerk von Öffnet internen Link im aktuellen FensterAusbildungsbetrieben in der Region und  vermitteln Ihnen gerne Kontakte.

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei der Altenpflegeschule St. Johannisstift - natürlich wird die Ausbildung in enger Kooperation mit dem Träger der praktischen Ausbildung abgestimmt. Dazu wird zwischen beiden Einrichtungen ein Kooperationsvertrag geschlossen.

Ausbildungsziel

Das Ziel der Ausbildung ist, die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen zu vermitteln. Neben der Pflege und der Gesundheitsvorsorge steht auch die (psycho-)soziale Beratung und Betreuung alter Menschen und deren Angehörigen im Mittelpunkt der Ausbildung.

Ausbildung

Ausbildungsdauer und -struktur

Die Ausbildung beträgt drei Jahre in Vollzeit und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Ausbildung als Altenpfleger/ -in besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unterricht an einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule, wie dem Fachseminar für Altenpflege St. Johannisstift, sowie einer praktischen Ausbildung in stationären und ambulanten Altenpflegeeinrichtungen. Teile der praktischen Ausbildung werden auch in (geronto-)psychiatrischen Kliniken, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen oder Einrichtungen der
offenen Altenhilfe absolviert.

Die Ausbildung umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht an der Altenpflegeschule sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung in einer Altenpflegeeinrichtung.

Der theoretische und fachpraktische Unterricht an der Altenpflegeschule St. Johannisstift gliedert sich seit der Ausbildungsreform 2003 in vier Lernfelder:

  • Aufgaben und Konzepte der Altenpflege. In diesem Unterrichtsblock werden beispielsweise die Planung, Dokumentation, Durchführung und Bewertung der Pflege sowie die  theoretischen Grundlagen altenpflegerischen Handelns vermittelt. Dieses Lernfeld umfasst 1.200 Stunden.
  • Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung. In diesem Lernfeld wird beispielsweise gelehrt, wie alte Menschen bei der Tages- und Freizeitgestaltung sowie bei der Wohnraumgestaltung unterstützt werden können. Dieses Lernfeld umfasst 300 Stunden.
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen in der Altenpflege. Darunter fallen u. a. der Aufbau der Sozialen Sicherungssysteme in Deutschland und die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Altenpflege. Dieses Lernfeld umfasst 160 Stunden.
  • Altenpflege als Beruf. In diesem Lernfeld wird beispielsweise das berufliche Selbstverständnis entwickelt und der Umgang mit schwierigen sozialen Konflikten vermittelt. Dieses Lernfeld umfasst 240 Stunden.
  • Ferner stehen 200 Stunden zur freien Gestaltung des Unterrichts zur Verfügung.

Der theoretische/fachpraktische Unterricht wird im Klassenverband in mehrwöchigen Unterrichtsblöcken erteilt, die sich mit Phasen der praktischen Ausbildung abwechseln.

In der praktischen Ausbildungsphase sollen die in der Altenpflegeschule erworbenen Kenntnisse in stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege vertieft und umgesetzt werden. Folgende Aufgaben stehen dabei im Mittelpunkt:

  • Pflegen alter Menschen in häuslicher Umgebung und in stationären Einrichtungen der Altenhilfe
  • Pflegeplanung und -dokumentation, EDV
  • Beratung und Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen
  • Pflegeunterstützende Maßnahmen der Gesundheitsförderung
  • Stressprävention und Belastungsvermeidung
  • Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung
  • Unterstützung und Pflege bei altersbedingten psychischen Veränderungen und Erkrankungen
  • Begleitung Sterbender

Während der praktischen Ausbildung werden die Altenpflegeschüler/ -innen zunehmend mit den Problemen alter Menschen und deren Angehörigen vertraut. Auch der Umgang mit altersverwirrten, bettlägerigen und auch sterbenden Menschen ist Teil der Ausbildung.

Ausbildungsprüfung

Die Ausbildung schließt nach drei Jahren mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil. Der schriftliche und mündliche Teil der Prüfung wird an der Altenpflegeschule abgelegt, an der die Ausbildung abgeschlossen wird. Der praktische Teil findet in der Altenpflegeeinrichtung statt, in der der/die Altenpflegeschüler/ -in ausgebildet worden ist, oder in der Wohnung einer pflegedürftigen Person, die von der Altenpflegeeinrichtung betreut wird.

Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildungsvergütung kommt die Altenpflegeeinrichtung auf, in der die Altenpflegeschüler/ -innen die praktische Ausbildung absolvieren. Die Träger der praktischen Ausbildung sind verpflichtet, dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach den jeweiligen tariflichen Vereinbarungen.

Studieren während der Ausbildung?

Ausbildungsbegleitend studieren können Sie bei unserem Kooperationspartner der Fachhochschule der Diakonie in Bielefeld. Informationen finden Sie hier.

Förderung

Die Kosten der Ausbildung können im Einzelfall von der Agentur für Arbeit bzw. den örtlichen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) übernommen werden (Bildungsgutschein nach § 85 Sozialgesetzbuch III oder Sonderförderprogramme).

Besonderer Hinweis: Die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger ist an unserem Bildungszentrum nach der sog. AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordung Arbeitsförderung) zugelassen! Wir können somit Bildungsgutscheine entgegen nehmen.

Öffnet externen Link in neuem FensterGesetz über die Berufe in der Altenpflege

Öffnet externen Link in neuem FensterAusbildungs- u. Prüfungsordnung Altenpflege