Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung von Pflegekräften aus Drittstaaten

Chance für Pflegekräfte aus Drittstaaten

Sie kommen aus einem Nicht-EU-Land und haben in Ihrer Heimat eine Ausbildung als Gesundheits- und KrankenpflegerIn bzw. Pflegefachfrau/-mann abgeschlossen? Sie suchen einen Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung im Bereich Pflege? Dann bietet Ihnen dieser Kurs die Möglichkeit, den in Deutschland anerkannten Berufsabschluss als Pflegefachfrau/-mann zu erwerben.

Termine:

  • auf Anfrage (Planung: Frühjahr 2024)

Kosten:

Die Kursgebühr beträgt 2.815,40 EUR.

In der Kursgebühr ist die theoretische Kenntnisprüfung, die Vorbereitung auf die praktische Kenntnisprüfung und notwendige Unterrichtsmaterialien enthalten. Die Bearbeitungsgebühr von 120 EUR wird angerechnet. Eine Maßnahmenzulassung nach AZAV zur Annahmen von Bildungsgutscheinen wird zurzeit beantragt. Die Kursgebühr wird in zwei Raten zu Kursbeginn und am Ende des Vorbereitungskurses fällig. Die praktische Kenntnisprüfung beträgt bei 1 bis 2 Pflegesituationen 400 EUR; bei 3 bis 4 Pflegesituation 620 EUR. Hierüber ergeht eine gesonderte Rechnung.

Dieser Kurs richtet sich an Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Pflegefachfrauen/-männer, die eine Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Ausbildung in Deutschland anstreben. Eine Ausbildung zum Feldscher wird nicht anerkannt.

Sofern sich Ihr Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen befindet, stellen Sie zunächst einen "Antrag auf Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe für EU- und Drittstaatsangehörige" bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe NRW bei der Bezirksregierung Münster (https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/zag/servicestelle_pug/index.html). Damit Ihre Berufsausbildung in Deutschland anerkannt wird, können Sie eine sogenannte "Kenntnisprüfung" ablegen. Der Kurs bereitet Sie auf diese Prüfung vor, die aus einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.

Der erfolgreiche Verlauf des Kurses und der Kenntnisprüfungen hängt von einem guten Sprachverständnis ab. Wir empfehlen Ihnen vor Beginn des Kurses die Teilnahme an einem Deutsch-Intensivsprachkurs, damit Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B2) verfügen.

10 gute Gründe warum Sie die Kenntnisprüfungen am Bildungscampus absolvieren sollten

  • Wir verfügen über 20 Jahre Erfahrung in der Durchführung von Vorbereitungskursen und Kenntnisprüfungen.
  • Wir führen die Vorbereitungskurse und Kenntnisprüfungen mit langjährig erfahrenen und engagierten Pädagoginnen und Pädagogen durch.
  • Wir bereiten Sie optimal auf die Kenntnisprüfungen und auf die berufliche Tätigkeit in deutschen Gesundheitseinrichtungen vor.
  • Wir vermitteln neben den unmittelbaren Prüfungsinhalten auch vielfältige Alltagskompetenzen für Ihre berufliche Tätigkeit. 
  • Wir legen Wert auf eine optimale Prüfungsvorbereitung einschließlich der Erstellung der notwendigen Pflegeplanung im Rahmen des Pflegeprozesses.
  • Wir führen die praktischen Kenntnisprüfungen in der stationären Akutpflege, der stationäre Langzeitpflege und in der ambulante Akut-/Langzeitpflege durch.
  • Wir verfügen über optimale Rahmenbedingungen für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht einschließlich kostenfreies WLAN für alle Teilnehmenden.
  • Wir garantieren eine transparente Kostenstruktur.
  • Wir sind gut erreichbar mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Wir beraten kostenfrei Antragsteller, Kliniken und Agenturen vor der Durchführung von Vorbereitungskursen und Kenntnisprüfungen. 

Prüfung nach dem Pflegeberufegesetz

Alle Anträge auf Anerkennung der Berufszulassung, die nach dem 01.10.2022 gestellt wurden, werden nach dem Pflegeberufegesetz geprüft. Anträge, die vor dem 01.10.2022 gestellt wurden, können bis Ende 2024 nach dem Krankenpflegegesetz geprüft werden.

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Kenntnisprüfungen nach dem Pflegeberufegesetz, wurden die bisherigen Vorbereitungskurse nach einer intensiven Evaluation neu konzipiert. Dies betrifft die qualitative und quantitative Ausrichtung.

Im Ergebnis werden die Vorbereitungskurse auf 380 Stunden ausgeweitet, dabei prüfungsrelevante Inhalte wie bspw. Pflegeplanung deutlich intensiviert, die mündliche Kenntnisprüfung und die Vorbereitung auf die praktische Kenntnisprüfung in den Kurs integriert.

Die bisher geltende Übergangszeit zwischen Kursabschluss und mündlicher Kenntnisprüfung von vier Wochen entfällt.

Nach bestandener mündlicher Kenntnisprüfung beginnt die Terminierung der praktischen Kenntnisprüfungen.

Theoretische und fachpraktische Inhalte des Vorbereitungskurses

Der Vorbereitungskurs umfasst insgesamt rund 380 Unterrichtseinheiten in 10 Wochen. Die mündliche Prüfung ist Bestandteil des Vorbereitungskurses und muss nicht gesondert finanziert werden.

Theoretische und fachpraktische Inhalte, u.a.:

  • CE 01 Kommunikation/Beratung/Anleitung/Pflegesettings/Entlassungsmanagement (48 Stunden)
  • CE 02 Medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich Pflegeschwerpunkte (98 Stunden)
  • CE 03 Rechtliche Rahmenbedingungen (30 Stunden)
  • CE 04 Berufliche Anforderungen sowie Zusammenarbeit in Gruppen und Teams (36 Stunden)
  • CE 05 Pflegeprozess und Dokumentation (30 Stunden)
  • CE 06 Prüfungsvorbereitung (22 Stunden)
  • CE 07 Grundpflege und Behandlungspflege (76 Stunden)
  • CE 08 Sonstiges inklusive mündlicher Kenntnisprüfungen (40 Stunden)

 

Mündliche Kenntnisprüfung

Die Inhalte der mündlichen Kenntnisprüfung erstrecken sich über drei Kompetenzbereiche der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Die Kompetenzbereiche I. & III. sind immer Gegenstand der mündlichen Prüfung:

  •  Bereich I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  • Bereich III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.

Die Wahl des dritten erforderlichen Kompetenzbereichs obliegt dem Vorschlag der prüfenden Schule und muss in der Fallbeschreibung sowie im Erwartungshorizont erkennbar sein (vgl. Anlage 2 PflAPrV).

Die mündliche Prüfung finden vor Ort am Bildungscampus St. Johannisstift in Paderborn statt. Dauer: mindestens 45 Minuten, maximal 60 Minuten.

 

 Praktische Kenntnisprüfung

Die praktische Prüfung besteht aus zwei bis vier Pflegesituationen. Die einzelne Pflegesituation entspricht der Versorgung eines Pflegeempfängers (Patienten). Das Pflegesetting wird sich in der Regel am Tätigkeitsbereich (bspw. Altenheim, Krankenhaus) des Arbeitgebers der Antragsteller orientieren. Zur Gestaltung der gesamten Kenntnisprüfung ist die Auswahl des mündlichen Prüfungssettings einzubeziehen.

Mögliche Prüfungsbereiche sind:

  • stationäre Akutpflege (z. B. Krankenhaus)
  • stationäre Langzeitpflege (z. B. Altenheim)
  • ambulante Akut-/Langzeitpflege (z. B. ambulanter Pflegedienst)

Die Prüfung orientiert sich im Wesentlichen an dem Niveau des regulären Examens. Der Zwischenbescheid von der Bezirksregierung Münster legt den Umfang der geforderten Pflegesituationen fest, diese sind als „Patientenprüfung“ im gewählten Prüfungsbereich zu gestalten.

Der praktische Prüfungsteil besteht insgesamt aus der pflegerischen Versorgung von zwei bis vier PflegeempfängerInnen.

WICHTIG: Das Bestehen der Prüfung setzt voraus, dass alle Pflegesituationen bestanden werden. Im Falle des Nichtbestehens müssen alle ursprünglich geforderten Pflegesituationen wiederholt werden.

Die Auswahl der PflegeempfängerInnen orientiert sich in der Komplexität der Aufgabe am regulären Examen und beinhaltet die pflegerische Versorgung einer Person mit erhöhtem Pflegebedarf.

Die Aufgabenstellung muss die Möglichkeit bieten, die Durchführung der unter Vorbehalt stehenden Tätigkeiten (§ 4 Abs. 2 PflBG) zu prüfen und sollte für Berufsanfänger/Innen zu bewältigen sein.

Die praktischen Prüfungen beinhalten:

  • Schriftliche Erstellung einer Pflegeplanung
  • Mündliche Maßnahmenvorstellung durch AS
  • Durchführung der Pflege
  • Dokumentation und Übergabe an Stationsmitarbeitende
  • Reflexion

Die praktischen Kenntnisprüfungen werden u.a. in der Ev. Krankenhaus St. Johannisstift GmbH bzw. in stationären Altenpflegeeinrichtung des St. Johannisstift durchgeführt. Praktische Prüfungen in stationären Einrichtungen außerhalb Paderborns werden nur im Rahmen der täglich verfügbaren Arbeitszeit durchgeführt. Hierbei ist die reine Prüfungszeit zzgl. der Fahrzeit zu berücksichtigen. Eine auswärtige Übernachtung der FachprüferInnen kommt grundsätzlich nicht in Frage.

Dauer: Pro Prüfungssituation maximal 120 Minuten. Die maximale Prüfungszeit liegt zwischen vier und acht Stunden. Die Prüfung kann auf zwei Tage verteilt werden. Für die Erstellung der Pflegeplanung sollten 60-90 Minuten eingeplant werden (2-4 Situationen).

Bitte beachten: Die Terminvergabe der Kenntnisprüfung wird von den der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsfachberufe NRW in Münster festgelegt.

 

So können Sie sich bewerben

Ihre Bewerbung nehmen wir gern direkt online, schriftlich oder per E-Mail entgegen. Um an einem Vorbereitungskurs teilnehmen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • über den Antrag auf Anerkennung
    der erworbenen Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger durch die zuständige Behörde
  • deutsche Sprachkenntnisse, mindestens auf Niveau B2
  • Anschreiben/Anmeldung Pflegeschule
  • Nachweis Masernschutzimpfung (wenn Kenntnisprüfungen im Krankenhaus durchgeführt werden)
  • Zeugnisse sind nicht erforderlich

Der Kurs kann auch von Teilnehmenden belegt werden, die keine Prüfungen vor Ort wünschen.

 

Hinweis für Kliniken und Agenturen

Für den Fall, dass Sie mehrere Teilnehmenden anmelden bzw. feste Kontingente buchen wollen, bitten wir vorab um ein Informationsgespräch. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auf den Punkt 4.3. Durchführung / Rücktritt.

Ist eine Anmeldebestätigung vor Beginn des Kurses aufgrund einer Visa-Erstellung bzw. Anreise nach Deutschland notwendig, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 120 EUR. Die Bearbeitungsgebühr wird bei verbindlicher Kursteilnahme auf die Kursgebühr angerechnet.

Kosten und Finanzierung

Die Kursgebühr beträgt 2.815,40 EUR. In der Kursgebühr ist die theoretische Kenntnisprüfung, die Vorbereitung auf die praktische Kenntnisprüfung und notwendige Unterrichtsmaterialien enthalten. Die Bearbeitungsgebühr von 120 EUR wird angerechnet. Eine Maßnahmenzulassung nach AZAV zur Annahmen von Bildungsgutscheinen wird zurzeit beantragt. Die Kursgebühr wird in zwei Raten zu Kursbeginn und am Ende des Vorbereitungskurses fällig. Die praktische Kenntnisprüfung beträgt bei 1 bis 2 Pflegesituationen 400 EUR; bei 3 bis 4 Pflegesituation 620 EUR. Hierüber ergeht eine gesonderte Rechnung.

Nachprüfungen

Eine mündliche Nachprüfung wird mit 120 EUR berechnet. Die praktische Kenntnisprüfung muss unabhängig von der Anzahl der Pflegesituationen insgesamt bestanden werden. Wird die Prüfung in Teilen nicht bestanden, müssen alle Pflegesituationen wiederholt werden. Die praktische Kenntnisprüfung beträgt bei 1 bis 2 Pflegesituationen 400 EUR; bei 3 bis 4 Pflegesituation 620 EUR. Hierüber ergeht eine gesonderte Rechnung.

Bei Buchung fester Kontingente von mehr als 10 Teilnehmenden können Sonderkonditionen vereinbart werden.

Die Kosten dieses Kurses können im Einzelfall von der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcentern übernommen werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Arbeitsberater.

Von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellte Bildungsgutscheine können Sie bei uns einlösen. Bitte achten Sie darauf, dass der Bildungsgutschein zum Kursbeginn noch gültig ist.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit für Kursteilnehmende, den Kurs auch mit Eigenmitteln zu finanzieren. In Einzelfällen können auch Ratenzahlungen vereinbart werden. Gern beraten wir Sie dazu.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Gesprächstermin mit unserem Sekretariat. Viele Fragen, insbesondere zu den Zugangsvoraussetzungen und der Finanzierung, lassen sich so persönlich klären. Die vorgesehene Teilnehmerzahl liegt bei 20 Teilnehmern. Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB).

Weitere Informationen und Möglichkeiten zu Förderprogrammen in der Gesundheits- und Krankenpflege in NRW erhalten Sie auch beim IQ Netzwerk NRW.

 

Bildungscampus für Gesundheits- und Sozialberufe St. Johannisstift GmbH

05251 401-480