Die generalistische Pflegeausbildung ab 2020

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Die generalistische Pflegeausbildung ist eine neu gestaltete Ausbildung, die die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege verbindet. Was das genau bedeutet für eine Pflegeausbildung im St. Johannisstift? Wir geben Ihnen einige Antworten zu häufig gestellten Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gern.

Was ist die generalistische Pflegeausbildung?

„Generalistische Pflegeausbildung“ meint eine neue zeitgemäße Pflegeausbildung, die die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege verbindet. Mit dem neuen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ können die examinierten Fachkräfte in allen Pflegebereichen arbeiten. Geregelt ist die generalistische Ausbildung im Pflegeberufereformgesetz, das im Juni 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Die neue Ausbildungsform gibt es ab Januar 2020, der Ausbildungsstart ist im St. Johannisstift am 1. März und 1. September 2020. Bewerben können Sie sich bereits jetzt unter pflegeausbildung@@johannisstift.de

In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden alle Auszubildenden gemeinsam generalistisch unterrichtet und praktisch ausgebildet. Im dritten Jahr gibt es die Möglichkeit, die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortzusetzen oder die Pflegeausbildung mit den bekannten Abschlüssen in der Kinderkranken- oder Altenpflege zu vollenden. Das Pflegeberufereformgesetz sieht erstmals sogenannte Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner vor: Beispielsweise Pflegeplanung und Evaluation dürfen zukünftig ausschließlich von ihnen durchgeführt werden. Daher befürworten wir, der Bildungscampus St. Johannisstift, es sehr, dass alle unsere Auszubildenden den generalistischen Abschluss zum Pflegefachfrau/-mann machen, da ihre beruflichen Karrierechancen mit diesem Abschluss größer sind.

Was sind die Ziele der generalistischen Pflegeausbildung?

Eine zukunftsgerechte Pflegeausbildung kann nicht mehr nur auf eine Lebensphase oder einen Versorgungsbereich ausgerichtet sein, sondern muss für die neuen, umfassenderen Herausforderungen in der Pflege qualifizieren. Durch eine generalistische Ausbildung erhalten die Auszubildenden ein umfassendes pflegerisches Verständnis, das es ihnen ermöglicht, sich schnell in die jeweiligen Spezialgebiete mit ihren unterschiedlichen Anforderungen einzuarbeiten. Die Pflegefachfrauen und -männer werden in der Lage sein, in allen Bereichen der Pflege – Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung – tätig zu werden. Das führt zu mehr beruflicher Flexibilität in den verschiedenen Arbeitsbereichen. Die generalistische Pflegeausbildung macht den Pflegeberuf attraktiver und erhöht die Qualität der Pflege.

Warum werden die bisherigen Pflegeausbildungen in einer generalistischen neu gestaltet?

Zwischen den verschiedenen Ausbildungen gab es schon immer viele Überscheidungen, und praktische Erfahrungen in einem Bereich lassen sich nutzbringend in andere Bereiche übertragen. Die Anforderungen an die Pflege und die pflegerischen Versorgungsstrukturen haben sich in den letzten Jahren verändert und sind vielschichtiger geworden. In Pflegeeinrichtungen und durch ambulante Dienste werden Menschen zunehmend auch medizinisch versorgt. Umgekehrt steigt in medizinischen Versorgungseinrichtungen wie Krankenhäusern der Anteil der Menschen, die pflegebedürftig sind – etwa aufgrund einer Demenzerkrankung oder ihres hohen Alters. Die Trennung zwischen akuter Pflege und Langzeitpflege weicht zunehmend auf. Es ist in den letzten Jahren zunehmend zu einer Vernetzung zwischen den verschiedenen pflegerischen Versorgungsbereichen gekommen.

Wie ist die generalistische Pflegeausbildung aufgebaut?


Voraussetzung für die generalistische Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss plus Ausbildung zur Pflegehilfskraft nach Landesrecht. Die generalistische Ausbildung dauert unverändert 3 Jahre und teilt sich wie bisher in theoretischen Unterricht und Praxiseinsätze, wobei der praktische Teil überwiegt. Dazu gehören Einsätze in einer stationären Pflegeinrichtung, einem Krankenhaus, einem ambulanten Dienst und weiteren Bereichen. Auch in der generalistischen Ausbildung werden durch die Wahl der Praxiseinrichtungen und des so genannten „Vertiefungseinsatzes“ besondere Kenntnisse in einem Bereich erworben. Dennoch können Pflegefachfrauen und -männer in allen Pflegebereichen arbeiten. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegfachmann berechtigt. Auf die generalistische Ausbildung können in Fort- und Weiterbildungen oder im Rahmen von Studiengängen berufs- und praxisbezogene Fachkenntnisse aufgebaut werden.

Wie wird die generalistische Pflegeausbildung finanziert?

Die Kosten der generalistischen Pflegeausbildung werden über einen Landesausbildungsfonds finanziert. In diesen zahlen alle Krankenhäuser, alle ambulanten, stationären, teilstationären Altenpflegeeinrichtungen sowie das Land und die Pflegeversicherung ein. Aus dem Ausbildungsfonds erhalten die ausbildenden Einrichtungen und die Pflegeschulen die Ausbildungskosten einschließlich der Praxisanleitung nach einem festgelegten Berechnungsverfahren anteilig erstattet. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung kostenlos, sie erhalten eine Ausbildungsvergütung. Das Schulgeld, das in einigen Bundesländern für die Altenpflegeausbildung zu zahlen ist, wird abgeschafft.

Das Pflegeberufereformgesetz eröffnet erstmals auch die Möglichkeit, den Berufsabschluss Pflegefachfrau und Pflegfachmann in einem dreijährigen Hochschulstudium zu erwerben. Die Gestaltung des Studiums liegt weitgehend bei den Bundesländern und die neuen Finanzierungsregelungen finden auf das Hochschulstudium keine Anwendung. Das Pflegestudium ist ebenso wie die Fachschulausbildung im gesamten EU-Ausland anerkannt und ermöglicht weitreichende berufliche Mobilität.

Wie geht es mit den herkömmlichen Ausbildungsgängen beziehungsweise deren Absolventen weiter?

Die bis Ende 2019 nach „altem Recht“ begonnen Pflegeausbildungen werden regulär nach dem Kranken- bzw. Altenpflegegesetz zu Ende geführt. Für examinierte Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ändert sich nichts. Sie können weiter in ihrem Beruf arbeiten, ihr Status als Pflegefachkraft im Sinne der heimgesetzlichen Regelungen der Länder und der Pflegeversicherung bleibt unberührt.

Muss ich was tun, wenn ich schon examinierte Alten- oder Krankenpflegefachkraft bin oder mich in der Ausbildung befinde?

Nein, Sie müssen gar nichts tun. Die Ausbildung nach dem auslaufenden Modell wird in einer Übergangsphase zu Ende geführt. Ihr Abschluss gilt weiterhin und Sie können weiter in Ihrem Beruf als Pflegefachkraft arbeiten. Eine Weiterbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau in dem Sinne gibt es nicht. Es handelt sich um die neue Form der Pflegeausbildung, die zukünftige Generationen von Pflegekräften absolvieren. Laut Gesetz gibt es aber die Möglichkeit, die Ausbildung auf Antrag zu verkürzen, indem eine andere gleichwertige Ausbildung auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet wird. Diese Regelung wird auch für die bisherigen Abschlüsse als examinierter Altenpfleger, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger gelten. Man könnte also eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann absolvieren, um den Abschluss auch noch zu bekommen, wenn man unbedingt möchte. Die Abschlussprüfung wäre komplett zu absolvieren, aber notwendig ist dies nicht.

Ab wann kann ich mich für die neue Pflegeausbildung bewerben?

Der erste Jahrgang der neuen Pflegeausbildung startet im St. Johannisstift am 1. März 2020. Pro Jahr wird es zwei Starttermine geben: immer im März und im September. Die Bewerbungsphase gilt im Grunde ab sofort am besten Sie schicken direkt Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an pflegeausbildung@@johannisstift.de

Bildungscampus für Gesundheits- und Sozialberufe St. Johannisstift GmbH

05251 401-480