Finanzielle Unterstützungen

So können Sie sich eine Fortbildung ermöglichen

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützungen für Fort- oder Weiterbildungen zu bekommen. Gern haben wir Ihnen hier einige Informationen zusammengestellt. Bitte prüfen Sie im Vorfeld der Fort- und Weiterbildung, ob eine der nachfolgenden Förderungsmöglichkeiten für Sie zutrifft. So können sich für Sie die Kosten unserer Fortbildung reduzieren.

Bildungsscheck NRW für Beschäftigte, Betriebe und Berufsrückkehrende

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte (auch in Elternzeit) oder Berufsrückkehrende mit (Haupt-)Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) bzw. 80.000 Euro (gemeinsam veranlagt) nicht übersteigt, und deren privatrechtlicher Arbeitgeber (kein öffentlicher Dienst) weniger als 250 Personen beschäftigt. Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen zu 50 Prozent, maximal jedoch mit 500 Euro bezuschusst.

Was ist eigentlich die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie des Bundes fördert die individuelle berufliche Weiterbildung durch einen Zuschuss zu den Kursgebühren und Prüfungskosten. Voraussetzung für den Erhalt ist eine Beratung bei einer Prämiengutschein-Beratungsstelle. Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw/Beratungsstellensuche

www.bildungspraemie.info

Förderbedingungen sind: Beschäftigte, Berufstätige und Rentner können die Bildungsprämie erhalten, wenn sie mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig sind. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinveranlagung 20.000 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 nicht überschreiten. Die Bildungsprämie kann einmal pro Kalenderjahr ausgegeben werden. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.

Aufstiegs-BAföG

Bund und Länder unterstützen die Fortbildung von Fach- und Führungskräften. Mit dem Aufstiegsförderungsgesetz, auch Aufstiegs-BAföG genannt, fördert unabhängig vom Alter in Vollzeit oder Teilzeit die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse in allen Branchen.

Die Förderung besteht aus finanziellen Beiträgen, die unabhängig vom Einkommen zu den Kosten der Fortbildung gewährt werden, und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich aus einem finanziellen Beitrag zum Lebensunterhalt, der abhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt wird. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen. 

Alle Informationen: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Bildungsurlaub

Beschäftigte haben in NRW einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) regelt den Bildungsurlaub. Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Der Rechtsanspruch gilt aber nur, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr. Während des Bildungsurlaubs werden Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber freigestellt, bekommen aber das Gehalt voll weitergezahlt. Die Kosten für eine Bildungsurlaub-Veranstaltung zahlen die Beschäftigten selbst. Weitere Informationen unter: www.bildungsurlaub.de oder direkt im Gesetz unter: www.bildungsurlaub.de/infos_gesetz_33.html

Förderung über die Deutsche Rentenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen fördert auch die Deutsche Rentenversicherung eine Weiterbildung. Voraussetzung hierfür ist meist eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Weitere Informationen erteilt die jeweils zuständige Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor Ort. Diese finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

WeGebAU: Förderung nach SGB III für Erwerbstätige

Zielgruppe des Programms sind vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (max. 249 Mitarbeiter) aber auch geringqualifizierte Beschäftigte unabhängig von der Unternehmensgröße. Geringqualifizierte sind Personen ohne Berufsabschluss oder mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Die Lehrgangskosten können je nach Einzelfall ganz oder teilweise übernommen werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (zum Beispiel Fahrkosten oder Kinderbetreuungskosten) gewährt werden. Der Arbeitgeber kann zusätzlich Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter können besonders gefördert werden. Die Weiterbildungskosten werden zu 100 Prozent übernommen, zusätzlich entstehende Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden. Den Antrag auf Förderung stellt der Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur für Arbeit. Bildungsgutschein: Förderung nach SGB III und SGB II für erwerbslose Leistungsbezieher. Wer Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist, kann eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über den Bildungsgutschein erhalten. Auch Berufsrückkehrende, die Kinder oder zu pflegende Angehörige betreut haben, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten. Die Entscheidung über die Ausgabe obliegt den jeweiligen Berater. Folgende Kosten können übernommen werden: Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung Kinderbetreuungskosten. Weitere Einzelheiten können Sie Merkblatt sechs der Agentur für Arbeit entnehmen. Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten. Zum Beispiel wenn sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Eine tabelllarische Übersicht über alle Förderungsmöglickeiten erhalten Sie unter

https://www.weiterbildungsberatung.nrw/materialien/pdfs/thema-foerderung/uebersicht_foerderprogramme_berufliche_weiterbildung_entwicklunghttp://www.gib.nrw.de

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