Kurzzeitpflege zum Jahresende sehr wertvoll

14. November 2011 - 12:25 Uhr

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Kurzzeitpflege Zuschuss der Pflegekasse für 2011 verfällt, wenn die Kurzzeitpflege nicht bis zum 31.12.2011 durchgeführt wird

Jeder Pflegebedürftige mit einer Einstufung in die Pflegestufen 1, 2 oder 3 hat im Jahr Anspruch auf vier Wochen Kurzzeitpflege. Darauf macht das Evangelische Seniorenzentrum von Bodelschwingh in Lippstadt-Lipperbruch aufmerksam.

So stehen jedem Pflegebedürftigen pro Kalenderjahr bis zu vier Wochen Kurzzeitpflege zu. Die Pflegekassen beteiligen sich an den pflegebedingten Kosten mit bis zu 1.510 Euro. Wer seit mindestens sechs Monaten pflegebedürftig ist, hat darüber hinaus meist auch Anspruch auf Verhinderungspflege, das heißt, die Pflegekassen beteiligen sich noch einmal bis zu einem Betrag von 1.510 Euro an den pflegebedingten Kosten.

Ansprechpartner hierzu sind die Pflegekassen. Der Anspruch für 2011 erlischt, wenn nicht bis zum 31. Dezember 2011 ein Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung erfolgt ist. Ab dem 1. Januar 2012 besteht dann der Anspruch für das nächste Jahr.

Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, sind oft hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt. Deshalb brauchen pflegende Angehörige zwingend Erholungszeiten. Für viele stellt sich jedoch die Frage: "Wer kümmert sich um den von mir betreuten Pflegebedürftigen, wenn ich beruflich verreisen muss, in Urlaub oder Kur fahre?" Hierfür gibt es das Angebot der Kurzzeitpflege, das jetzt zum Jahresende in den Weihnachts- oder Neujahrsferien eine große Hilfe sein kann.

Auch wenn im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt für eine Übergangszeit eine besonders intensive Betreuung erforderlich ist, empfiehlt sich die Kurzzeitpflege. Oder wenn der Pflegebedürftige selbst einmal Urlaub von den eigenen vier Wänden machen möchte.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Marianne Zumloh, Pflegedienstleiterin des Evangelischen Seniorenzentrums von Bodelschwingh GmbH, Ringstraße 14?16 in 59558 Lippstadt, Telefon (0 29 41) 8 83-1 09, E-Mail: m.zumloh[at]esz-lippstadt.de.