Taschengeld
Bei uns erhalten alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Taschengeld, mit dem sie sich ihre eigenen Wünsche erfüllen können. Die Höhe des monatlichen Taschengeldes ist abhängig vom Alter und wird jährlich festgelegt durch gesetzliche Vorgaben vom Landesjugendamt. Wer wie viel Taschengeld erhält, kann man der Tabelle entnehmen:
Alter | Taschengeld pro Monat |
6 Jahre | 8,90 Euro |
7 Jahre | 13,00 Euro |
8 Jahre | 17,70 Euro |
9 und 10 Jahre | 22,00 Euro |
11 Jahre | 26,50 Euro |
12 Jahre | 30,90 Euro |
13 Jahre | 35,20 Euro |
14 Jahre | 44,20 Euro |
15 Jahre | 48,50 Euro |
16 Jahre | 57,50 Euro |
17 Jahre | 61,70 Euro |
Stand: 22.6.2009
Jugendliche bzw. junge Erwachsene in der Ausbildung erhalten weiterhin Taschen- und Bekleidungsgeld. Sie müssen sich aber mit ihrer Ausbildungsvergütung an den Kosten der Jugendhilfemaßnahme beteiligen. Dieses ist ein direktes Rechtsgeschäft zwischen dem Auszubildenden und dem Kostenträger (Jugendamt).

