Unser fachliches Grundverständnis

Unser fachliches Grundverständnis

Fachliches Grundverständnis und Ausgestaltung der Hilfen im stationären Bereich.

Das Verhalten und die Handlungsweisen von jungen Menschen verstehen wir vor allem

  • als Ausdruck ihrer "Gewordenheit" in der Lebensgeschichte
  • im Zusammenhang mit ihrer sozialen Einbindung und ihren sonstigen konkreten Lebensumständen
  • als ihre spezifischen Möglichkeiten, altersgemäßen Anforderungen nachzukommen
  • als Versuch, den Zusammenhalt ihres sozialen Bezugssystems aufrecht zu erhalten oder zu ermöglichen
  • als Versuch, individuelle und familiäre Probleme zu lösen

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, jungen Menschen und ihren Angehörigen die Unterstützung und Hilfen anzubieten, die ihnen aktuell und zukünftig eine sinnvolle alltägliche Lebensbewältigung erlauben. Kinder und Eltern sollten ihr Leben möglichst gemeinsam gestalten oder bewusst aufeinander bezogen bzw. abgegrenzt leben.

Wir wissen, dass Eltern "gute Eltern" und Kinder "gute Kinder" sein wollen und können. Die Orientierung an dieser Erkenntnis ist die Voraussetzung, vorhandene Fähigkeiten wieder nutzen zu können oder neue zu entwickeln.

Kinder und Eltern haben sich gegenseitig lieb, auch gerade dann, wenn sie sich gegenseitig großes Leid zugefügt haben. Deshalb ist Beziehungsklärung und Versöhnungsarbeit für beide Seiten sehr wichtig.

Traumatisierende Lebenserfahrungen, Beziehungskonstellationen und Beziehungsgestaltung behindern und verhindern häufig, die vorhandenen Fähigkeiten zur Lebensgestaltung zu nutzen oder erfordern es, diese zu erweitern. Bei solchen Voraussetzungen ist überwiegend eine psychotherapeutische Behandlung notwendig. Um diesem Verständnis gerecht werden zu können, muss nach unseren Erfahrungen gleichzeitig schwerpunktmäßig in verschiedenen Bereichen gearbeitet werden, die sich gegenseitig ergänzen und stützen:

  • Das Leben und Wohnen in den Wohngruppen zur aktuellen Lebensbewältigung, nachholendem Lernen, Förderung, Bewältigung von Lebenskrisen und altersgemäßer Verselbständigung
  • Die (Zusammen-)Arbeit mit den Eltern oder sonstigen Angehörigen zur Lösung familiärer Probleme und/oder Klärung der Beziehungen
  • Die Anleitung und Begleitung der Eltern bei der Erarbeitung von persönlichen Handlungsmustern im Umgang mit ihren Kindern
  • Die Förderung der sozialen Bezüge im Lebensumfeld
  • Die psychotherapeutische Behandlung zur Bearbeitung von traumatischen Erlebnissen in der Lebensgeschichte, zur Bewältigung von aktuellen Krisen und zur Erweiterung der Beziehungsfähigkeit
  • Die Entwicklung einer schulischen und/oder beruflichen Perspektive

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Erfordernisse im Einzelfall und unsere eigenen fachlichen Ansprüche eine differenzierte und flexible Ausgestaltung der Unterstützung und Hilfen notwendig machen. Gleichzeitig können im Einzelfall die jeweils notwendigen Hilfsangebote nicht umfassend vorgehalten werden. Trotzdem sehen wir es als unsere Aufgabe an, eine Grundversorgung auf hohem fachlichen Niveau zu gewährleisten.

Diese umfasst insbesondere:

  • die Unterbringung und Versorgung
  • die pädagogische Betreuung
  • die Arbeit mit Familien
  • die Einzelberatung und Betreuung nach Absprache im Hilfeplanverfahren

Andere notwendige Angebote und Aufgaben, beispielsweise Familientherapie oder Einzeltherapie, können z. T. durch uns oder durch externe Fachkräfte und Dienste innerhalb und außerhalb des Hauses durchgeführt werden.
Sie müssen ggf. zusätzlich  finanziert werden.

Hinweise zum Grundverständnis bei dem Elteraktivierenden Vorgehen finden sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.