Wie wir arbeiten

Das Recht der Eltern auf Erziehung

Eltern haben das Recht auf die Erziehung ihres Kindes (BGB 1626 ff. und SGB VIII) und sie haben das Recht Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder zu bekommen. Die Ausgestaltung der Unterstützung ist im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) beschrieben. Das Sorgerecht kann den Eltern ganz oder teilweise entzogen werden, wenn das Wohl des Kindes erheblich gefährdet ist. 
Wenn Eltern das Jugendamt um Hilfe bitten, behalten sie ihr Recht und die Verpflichtung, für ihre Kinder zu sorgen. Die Jugendhilfe in Deutschland ersetzt nicht die Eltern, sondern unterstützt und hilft Familien in Not. Auf diese Erziehungshilfe haben alle Eltern für sich und ihre Kinder einen gesetzlichen Anspruch.

 Partnerschaftliches Miteinander

Unsere Arbeit mit den Eltern und Angehörigen, aber ebenso mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Jugendämtern ist geprägt durch ein partnerschaftliches Miteinander. Denn nur wenn alle gemeinsam an den Zielen arbeiten, können  Familien ihre Probleme lösen. Die verbindliche Grundlage dieser Zusammenarbeit in der Jugendhilfe ist die Hilfeplanung.

 

Eltern aktivieren und einbinden

Damit Familien wieder einen besseren Weg im Zusammenleben finden können, unterstützt die Ev. Kinder- und Jugendhilfe Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder und bezieht sie direkt in die Hilfemaßnahmen mit ein. Wir bieten bereits seit den 1970er Jahren spezielle Angebote in der Eltern- und Familienarbeit an. Neu hinzugekommen sind die Elternaktivierung nach der Triangel-Methode und der Erziehungsbeistand zur Unterstützung bei pädagogischen Problemen in der Familie.

Unser Ziel

Ein vorrangiges Ziel ist, bei jüngeren Kindern und Jugendlichen die Rückkehr in die Familie anzustreben bzw. Eltern zu befähigen, dass sie eigenverantwortlich ihr Kind erziehen können.