Kosten

Da das Jugendamt für die Bewilligung der Hilfemaßnahmen zuständig ist, übernimmt es auch die Kosten für alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Bei einer  Heimunterkunft die Kosten der Unterkunft und Betreuung und  nötige Sachleistungen wie Taschengeld, Kleidergeld oder auch Krankenhilfe, sofern kein Krankenversicherungsschutz besteht.

Je nach Einkommen werden Eltern zu den Kosten einer stationären Hilfemaßnahme herangezogen. Die Höhe wird vom Jugendamt berechnet. Sie können sich dort erkundigen. Eine erforderliche stationäre Hilfe sollte nicht an den Kosten scheitern!