Hilfeplanung
Die Hilfeplanung (§ 36 Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist ein zentrales Instrument der Erziehungshilfe. Sie dient dazu, eine geeignete Hilfe für die Familien zu finden. Dabei ist vorgeschrieben, die Eltern sowie die Kinder und Jugendlichen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung / Pflegestelle zu beteiligen, wenn die Hilfe außerhalb der Familie erforderlich ist.
Bei der Hilfeplanung sind auch Fachleute wie Pädagogen oder Therapeuten zu beteiligen, damit alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Der mit den Eltern und Kindern erstellte Hilfeplan soll Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Hilfe, sowie die notwendigen Hilfsleistungen enthalten. Dieser Hilfeplan wird regelmäßig fortgeschrieben. Sollten Sie mit Teilen des Hilfplanes nicht einverstanden sein, können Sie dieses zu Protokoll geben.

