Fragen und Antworten
Welche Hilfen gibt es? (1)
Wir bieten verschiedene Formen der Hilfemaßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe an, u. a. auch familienbegleitende Angebote. Mehr erfahren Sie
hier.
Wo befinden sich die Einrichtungen der Ev. Kinder- und Jugendhilfe? (2)
Unsere Angebote befinden sich in und um Paderborn, Lippstadt und Warburg/Scherfede.
Wie oft dürfen wir unser Kind besuchen? (3)
Individuelle Besuchsregelungen werden mit der jeweiligen Wohngruppe abgesprochen.
Wo geht unser Kind in die Schule? (4)
Wenn möglich, versuchen wir einen Schulwechsel zu vermeiden. Unser Ziel ist es, die angemessene Schulform für Ihr Kind in der Nähe der Wohngruppe zu finden.
Wie lange bleibt unser Kind da? (5)
In vielen Fällen bleiben Kinder und Jugendliche ½ bis 2 Jahre bei uns. Die Entscheidung, wie lange ein Kind bei uns bleibt, wird gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt getroffen.
Hat unser Kind ein Einzelzimmer?(6)
Die meisten Kinder haben ein Einzelzimmer. In einigen Fällen gibt es auch Zweibettzimmer.
Kann unser Kind persönliche Sachen von Zuhause mitnehmen? (7)
Natürlich. In jedem Fall ist aber vorher eine Absprache über Art und Umfang erforderlich.
Was sind da sonst für Kinder? (8)
Gleichaltrige mit ähnlichen Problemen wie Ihr Kind.
Wie lange hat unser Kind Ausgang? (9)
Die Ausgangszeit ist altersmäßig gestaffelt.
Darf unser Kind rauchen?(10)
Nach dem Nichtraucherschutzgesetz ist das Rauchen in Einrichtungen der Jugendhilfe grundsätzlich nicht gestattet.
Was kostet uns die Heimunterbringung unseres Kindes?(11)
Da das Jugendamt die Hilfemaßnahme bewilligt, übernimmt es auch die Kosten. Sie werden je nach Einkommen an den Kosten beteiligt. Mehr erfahren Sie bei Ihrem Jugendamt.
Anmerkung: Die Antworten sind aus der Perspektive der Ev. Kinder- und Jugendhilfe St. Johannisstift GmbH formuliert.

