Was ist zu tun?
Was Eltern tun müssen, wenn sie Rat oder Hilfe suchen, erfahren sie hier.
Recht auf Erziehungshilfe
Eltern und Kinder in schwierigen Situationen sollten sich zunächst an ihr örtliches Jugendamt oder an einen Wohlfahrtsverband (Beratungsstellen) wenden. Möglicherweise wird auch von einer Beratungsstelle, einer Klinik oder sonstigen Hilfseinrichtungen eine weitergehende Hilfe für erforderlich gehalten. Die Betroffenen haben - unabhängig von der Ursache ihrer Probleme - ein Recht auf Erziehungshilfe. Dazu müssen Eltern (oder junge Menschen ab dem 18. Geburtstag) einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim örtlichen Jugendamt stellen.
Hilfeplanung
Ob und welche Form der Hilfe zur Erziehung sinnvoll ist, wird zunächst im Jugendamt beraten und unter Beteilligung von Eltern, Kindern und Fachkräften durch die Hilfeplanung festgestellt (§ 36 SGBVIII) Das vereinbarte und schriftlich formulierte Ergebnis ist die Grundlage für die Gewährung der Hilfe durch das Jugendamt. Die Hilfeplanung wird regelmäßig fortgeschrieben.
Wahlmöglichkeiten
Während der Hilfeplanung haben Eltern und Kinder das Recht, bei der Wahl der Hilfsangebote und Einrichtungen mitzubestimmen. Ihrer Wahl und ihren Wünschen wird entsprochen, wenn damit keine unverhältnismäßig hohen Mehrkosten verbunden sind (§ 5 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Dazu können sich Eltern und Kinder im Vorfeld eingehend über Jugendhilfeeinrichtungen und deren Angebote informieren.

