Fort- und Weiterbildung
Anerkennung Krankenpflege
Schulungsmaßnahme zur Anerkennung von Berufsabschlüssen als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in in Deutschland (Anpassung Gesundheits- und Krankenpfleger/-in)
Ihre Perspektiven
Sie kommen aus einem Nicht-EU-Land und haben in Ihrer Heimat eine Ausbildung als Krankenschwester/-pfleger abgeschlossen? Ihr Abschluss wird in dieser Form in Deutschland nicht anerkannt?
Dann bietet Ihnen dieser Kurs, die Möglichkeit den in Deutschland anerkannten Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in zu erwerben. Dadurch können Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und ihr Einkommen steigern.
Ihre Zugangsvoraussetzungen und Ihr Profil
Dieser Kurs richtet sich an Krankenschwestern/-pfleger, die eine Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Ausbildung in Deutschland anstreben. Um an dem Kurs teilzunehmen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bitte klären Sie vorab, ob Ihre im Herkunftsland erworbene Ausbildung als Krankenschwester/-pfleger anerkannt wird. Hierzu wird der in Ihrem Heimatland erworbene Berufsabschluss in Bezug auf die Gleichwertigkeit der Ausbildungsabschlüsse in Deutschland geprüft.
Die in den ehemaligen GUS-Staaten erworbene Ausbildung als Feldscher wird beispielsweise nicht anerkannt!
Bitte unbedingt beachten. Seit dem 01.01.2008 ist für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen nicht mehr das wohnortnahe Gesundheitsamt zuständig, sondern das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Das LPA prüft die fachliche Feststellung der Gleichwertigkeit an Hand der vorgelegeten Ausbildungsnachweise. Antragsberechtigt sind Personen mit einem Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder Personen, die in naher Zukunft eine berufliche Tätigkeit in NRW aufnehmen möchten.
Bitte wenden Sie sich im Falle eines Anerkennungsverfahren direkt an das Landesprüfungsamt.
Hier erfahren Sie mehr. - Um die Prüfung erfolgreich zu absolvieren, ist ein gutes Sprachverständnis unerlässlich. Daher müssen Sie vor der Anmeldung über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und vor Beginn des Kurses einen Deutsch-Intensivsprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben.
- Um den Beruf der/des Krankenpflegerin/-pflegers in Deutschland ausüben zu können, müssen Sie gesundheitlich geeignet sein. Daher benötigen Sie ein aktuelles Gesundheitszeugnis, das Ihnen Ihr Hausarzt ausstellt.
- Reichen Sie bitte bei der Anmeldung ein aktuelles Führungszeugnis bei uns ein, das nicht älter als drei Monate ist. Das Führungszeugnis erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt).
Berufliche Grundbildung (Inhalt und Formalia)
Der einjährige Kurs "Anpassung Gesundheits- und Krankenpfleger/-in" bereitet Sie auf die mündliche und praktische Prüfung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/-in vor. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag in Vollzeit statt und vermittelt Ihnen folgende Inhalte:
Theoretischer Unterricht, der Sie auf die mündliche Prüfung vorbereitet (ca. 830 Stunden).
Schwerpunkte
An der Bildungseinrichtung werden folgende Inhalte vermittelt:
- Anpassung der erworbenen Ausbildung an den hiesigen Standard
- Vorbereitung auf die praktische Prüfung: Praktische Einsätze in der stationären Pflege in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und Gerontopsychiatrie.
- Vertiefung der vorhandenen Sprachkenntnisse
- Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (Themenbereiche aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung):
- Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten,
- bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken,
- berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen,
- berufliche Anforderungen zu bewältigen,
- in Gruppen und Teams zusammenarbeiten.
Praxisphasen, die Sie auf die praktische Prüfung vorbereiten (ca. 1.000 Stunden).
- Allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete
- Allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete
- Geriatrie und Gerontopsychiatrie
Die Praktika absolvieren Sie u. a. im Krankenhaus St. Johannisstift.
Prüfung
Die Eignungsprüfungen (mündliche und praktische Prüfung) finden ab sofort für alle TeilnehmerInnen am Ende der einjährigen Qualifizierungsmaßnahme zentral in Düsseldorf statt. Vorgesehen sind zwei Prüfungstage: Die mündliche Prüfung wird beim LPA und die praktische Prüfung an der Universitätsklinik Düsseldorf durchgeführt.
Das Bildungszentrum wird im Einvernehmen mit den für die Eigungsprüfungen verantwortlichen Prüfungseinrichungen Termine vereinbaren. Die entgültige Terminfestlegung obliegt den Prüfungseinrichungen! Das Bildungszentrum hat auf die Terminvergabe keinen Einfluss.
Finanzierung
Die Kosten des einjährigen Kurses können von der Agentur für Arbeit bzw. den örtlichen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) im Einzelfall übernommen werden (Bildungsgutschein nach § 85 Sozialgesetzbuch (SGB) III). Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitsberater, der Sie weitergehend über den Kurs und die Kostenübernahme informieren wird.
Hinweis: Die Maßnahme ist nach der AZWV zugelassen.
Die von der Agentur für Arbeit ausgestellten Bildungsgutscheine können Sie bei uns einlösen. Bitte achten Sie darauf, dass der Bildungsgutschein zum Ausbildungsbeginn noch gültig ist!
Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch (05251/401-480), per Fax (05251/401-344) oder
E-Mail:
bildungzentrum[at]johannisstift.de
Alle Informationen haben wir für Sie in einem
Flyer zusammengefasst.
Der nächste Kurs beginnt voraussichtlich im November 2011. Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig.
Bitte melden Sie sich schriftlich an bei:
Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe St. Johannisstift
Institut für Fort- und Weiterbildung
Neuhäuser Str. 24-26
33102 Paderborn
Ein Formular für eine Kurzbewerbung können Sie
hier herunterladen.
