Bildungsscheck
Förderung der beruflichen Bildung durch das Land NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01. Februar 2006 mit dem Bildungsscheck ein neues Angebot für Beschäftige und klein- und mittelständige Unternehmen in NRW geschaffen.
Das Angebot richtet sich an Beschäftigte aus Unternehmen mit mindestens einen und maximal 250 Mitarbeitern und hat zum Ziel, Betriebe und Arbeitnehmer bei der Inanspruchnahme von Weiterbildungsangeboten zu unterstützen.
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Das Land fördert durch finanzielle Anreize die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen und übernimmt 50% der Kosten bis maximal 500 Euro.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Bildungsschecks ist die persönliche Beratung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers durch zugelassene Bildungsberater.
Zuständig für den Bereich Paderborn ist u. a. die IHK-Weiterbildungsakademie Zweigstelle Paderborn-Höxter, Telefon 05251-1559-30. Die ausgestellten Bildungsschecks können bei Weiterbildungsanbietern bundesweit einlöst werden, selbstverständlich auch im Bildungszentrum St. Johannisstift.
Ausführliche Informationen finden Sie unter
www.bildungsscheck.nrw.de, Rubrik "Noch Fragen, bitte?". Ob Sie die Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen, können Sie in einem Online-Check prüfen.
Gefördert werden prinzipiell alle Bildungsmaßnahmen, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Förderfähig sind danach z. B. Weiterbildungsmaßnahmen, die in der Heimpersonalverordnung aufgeführt sind.
Bitte beachten Sie: Der Bildungsscheck muss 3 Monate nach der Ausstellung beim Weiterbildungsanbieter eingelöst werden! Beantragen Sie deshalb einen Bildungsscheck zeitnah zur beabsichtigten Bildungsmaßnahme. Des Weiteren können Bildungsmaßnahmen nur gefördert werden, wenn sie mindestens 6 Unterrichtsstunden umfassen.
