Einige Fakten der Ausbildung für Sie

Altenpflege-Ausbildung - wie ist sie aufgebaut?

Der Bildungscampus St. Johannisstift bildet seit 1989 in der Altenpflege und ab 2020 als Pflegefachfrau/Pflegefachmann aus. Haupt- und freiberufliche Dozenten sorgen für einen fundierten und anspruchsvollen Unterricht, bei dem es um mehr als nur Wissensvermittlung geht. Denn die Azubis werden nicht nur fachlich gut ausbildet, sondern auch ihre persönliche Entwicklung wird gefördert und ein ganzheitliches Pflegeverständnis vermittelt.

Das Ziel der Ausbildung ist, die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen zu vermitteln. Neben der Pflege und der Gesundheitsvorsorge steht auch die (psycho-)soziale Beratung und Betreuung alter Menschen und deren Angehörigen im Mittelpunkt der Ausbildung.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung beträgt drei Jahre in Vollzeit und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Die Azubis absolvieren den theoretischen Unterricht am Bildungszentrum St. Johannisstift, die praktische Ausbildung in stationären und ambulanten Altenpflegeeinrichtungen. Teile der praktischen Ausbildung werden auch in (geronto-)psychiatrischen Kliniken, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen oder Einrichtungen der offenen Altenhilfe absolviert. Die Probezeit beträgt ein halbes Jahr.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung umfasst mindestens 2.100 Stunden Unterricht an der Altenpflegeschule sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung in einer Altenpflegeeinrichtung.

Dabei umfasst der Unterricht die folgenden vier Lernfelder:

  • Planung, Dokumentation, Durchführung und Bewertung der Pflege sowie die theoretischen Grundlagen altenpflegerischen Handelns: 1.200 Stunden.
  • Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung: 300 Stunden.
  • rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen in der Altenpflege: 160 Stunden.
  • Altenpflege als Beruf (Selbstverständnis, Umgang mit sozialen Konflikten): 240 Stunden.

Ferner stehen 200 Stunden zur freien Gestaltung des Unterrichts zur Verfügung. Diese Zeit wird genutzt, um mit den Lernenden die Erlebnisse des letzten Praxiseinsatzes zu reflektieren oder gemeinsam noch einmal den Schulblock Revue passieren zu lassen.

Der Unterricht wird im Klassenverband in mehrwöchigen Unterrichtsblöcken erteilt, die sich mit Phasen der praktischen Ausbildung abwechseln.

In der praktischen Ausbildungsphase stehen die folgenden Aufgaben im Mittelpunkt:

  • Pflegen alter Menschen in häuslicher Umgebung und in stationären Einrichtungen der Altenhilfe
  • Pflegeplanung und -dokumentation, EDV
  • Beratung und Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen
  • pflegeunterstützende Maßnahmen der Gesundheitsförderung
  • Stressprävention und Belastungsvermeidung
  • Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung
  • Unterstützung und Pflege bei altersbedingten psychischen Veränderungen und Erkrankungen
  • Begleitung Sterbender

Ausbildungsprüfung

Die Ausbildung schließt nach drei Jahren mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen mündlichen, schriftlichen und praktischen Teil. Der schriftliche und mündliche Teil der Prüfung wird im Bildungscampus St. Johannisstift abgelegt. Der praktische Teil findet in der Altenpflegeeinrichtung statt, in der der Azubi ausgebildet worden ist, oder in der Wohnung einer pflegedürftigen Person, die von der Altenpflegeeinrichtung betreut wird.

Praxisbegleiter

Die Auszubildenden werden in den verschiedenen Einrichtungen von den Lehrkräften des Bildungszentrums besucht und während der gesamten praktischen Ausbildung begleitet. Durch diese enge Begleitung während der Ausbildung können wir erreichen, dass ein Transfer von der Theorie in die Praxis leichter gelingt. Zudem hat der Auszubildende einen Ansprechpartner vom Bildungszentrum vor Ort.

Ausbildungsvergütung

Die attraktive Vergütung im St. Johannisstift orientiert sich am BAT-KF. Da es in regelmäßigen Abständen zu Tarifveränderungen kommt, verweisen wir hier gern auf die Internetseite vom Kirchenrecht Westfalen.

Förderung

Die Kosten der Ausbildung können im Einzelfall von der Agentur für Arbeit bzw. den örtlichen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) übernommen werden (Bildungsgutschein nach § 85 Sozialgesetzbuch III oder Sonderförderprogramme). Die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger ist nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen. Bildungsgutscheine für diese Ausbildung können im Bildungszentrum eingereicht werden.

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Bildungscampus für Gesundheits- und Sozialberufe St. Johannisstift GmbH

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