Kosten

Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in der stationären Dauerpflege, wenn die häusliche, ambulante oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Bei Bewilligung werden die Kosten von den Pflegekassen oder anderen Kostenträgern teilweise oder voll übernommen. Wie hoch die Kostenübernahme für einen Dauerpflegeplatz ist, hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab.

Fragen zu Kosten und Tagessätzen beantworten Ihnen Ihre Ansprechpartnerinnen:
Gabi Wendt und Birgitta Scholand unter Telefon (0 52 51) 4 01-3 60

oder per E-Mail: a.jesper[at]johannisstift.de oder b.scholand[at]johannisstift.de.
Sie helfen auch bei der Antragsstellung bei den jeweiligen Kostenträgern.

Die aktuelle Preisliste der stationären Pflege befindet sich hier.

Kontakt

Ev. Altenheim St. Johannisstift Paderborn
Tel.  (0 52 51) 4 01-1 51
E-Mail: altenheim[at]johannisstift.de