Qualitätsmanagement

Aus dem Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) und Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ergeben sich für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Pflichten, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen und diese zu dokumentieren. Unser Verständnis von Qualitätsmanagement geht darüber hinaus. Es ist mehr als eine "Modeerscheinung", sondern eine ernsthafte Methode, soziale Einrichtungen professionell zu führen.

Das heißt, dass wir neben den Kriterium der Wirtschaftlichkeit auch selbst gesetzte Maßstäbe verwirklichen wollen. Ein umfassendes Qualitätsmanagement, das für alle Funktionsbereiche, die Geschäftsleitung, die Qualitätsmanagementbeauftragten sowie für alle Mitarbeiter der Einrichtung verbindlich ist, stellt die Qualität unserer Leistungen sowie die Zufriedenheit unsrer Kunden in den Mittelpunkt.

Die Einrichtungen stellen sich somit regelmäßigen Überprüfungen ihrer Leistungsfähigkeit. Erst kürzlich wurde z.B. das Altenheim durch die BIVA (Bundesweite Interessenvertretung für Heimbewohner) mit dem Grünen Haken als Verbraucherfreundliche Einrichtung ausgezeichnet.