Kosten

Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer teilstationären Einrichtung zur Kurzzeitpflege, wenn beispielsweise die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder die Pflegeperson verreist oder erkrankt ist. Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege wird dann bei Bewilligung von den Pflegekassen unterstützt. Wie hoch der Kostenanteil der Pflegekassen für einen Kurzzeitpflegeplatz ist, hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab.

Für Menschen mit Demenz gewähren die Pflegekassen eventuell einen monatlichen Betrag für zusätzliche Betreuungsleisten, die auch für die Finanzierung der Kurzzeitpflege eingesetzt werden können.

Fragen zu Kosten und Tagessätzen beantwortet

Marita Bruns unter Telefon (0 52 51) 4 01-4 40
oder per E-Mail: m.bruns[at]johannisstift.de.
Sie hilft auch bei Antragsstellung bei den jeweiligen Kostenträgern.

Die aktuelle Preisliste der Kurzzeitpflege erhalten Sie hier.

Kontakt

Kurzzeitpflege St. Johannisstift Paderborn
Tel. (0 52 51) 4 01-4 41
E-Mail: kurzzeitpflege[at]johannisstift.de