Kosten

Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in der stationären Dauerpflege, wenn die häusliche, ambulante oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Bei Bewilligung werden die Kosten von den Pflegekassen oder anderen Kostenträgern teilweise oder voll übernommen. Wie hoch die Kostenübernahme für einen Dauerpflegeplatz ist, hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab.

Fragen zu Kosten und Tagessätzen beantwortet unsere Pflegedienstleitung Frau Kamphues-Janson.

Ansprechpartnerinnen sind:

Birgitta Scholand

 Telefon 0 52 51 401-150

b.scholand[at]johannisstift.de

und

Gaby Schrömgens
Telefon 05251 401-360

Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailg.schroemgens@johannisstift.de

Sie helfen auch bei der Antragsstellung bei den jeweiligen Kostenträgern.


Die aktuelle Preisliste des Sophie Cammann-Hause befindet sich Leitet Herunterladen der Datei einhier.