Kosten

Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in der stationären Dauerpflege, wenn die häusliche, ambulante oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Bei Bewilligung werden die Kosten von den Pflegekassen oder anderen Kostenträgern teilweise oder voll übernommen. Wie hoch die Kostenübernahme für einen Dauerpflegeplatz ist, hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab.

Ansprechpartnerinnen sind:

Birgitta Scholand
Tel.: (0 52 51) 4 01-1 50
E-Mail: b.scholand[at]johannisstift.de

Gaby Wendt
Tel.: (0 52 51) 4 01-3 60
E-Mail: g.wendt[at]johannisstift.de

Sie helfen auch bei der Antragsstellung bei den jeweiligen Kostenträgern.

Die aktuelle Preisliste des Sophie Cammann-Hauses erhalten Sie hier:

Kontakt

Sophie Cammann-Haus
St. Johannisstift Paderborn
Tel.: (0 52 51) 4 01-1 51
E-Mail: u.kamphues-janson[at]johannisstift.de