Kosten
Je nach Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen werden die Dienstleistungen der Diakoniestation St. Johannisstift durch die Pflegeversicherung, die Krankenkasse und im Einzelfall durch das Sozialamt übernommen. Darüber hinaus bieten wir individuell abgestimmte Pflegeleistungen an, die privat abgerechnet werden können.
Generell hat die 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform der Pflegeversicherung zu deutlichen Verbesserungen für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen geführt.
Pflegebedürftige aller Pflegestufen erhalten seither höhere finanzielle Zuschüsse von den Pflegekassen. In der häuslichen Pflege gilt das sowohl, wenn Pflegebedürftige durch Angehörige versorgt werden (Pflegegeld), als auch wenn Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden (Pflegesachleistung).
Die Leistungen der Pflegeversicherung, zum Beispiel:
Pflegestufe 1 | Pflegestufe 2 | Pflegestufe 3 | |
Pflegesachleistung monatlich bis zu:
| ab 01.01.2010: 440,00 EUR ab 01.01.2012: 450,00 EUR | ab 01.01.2010: 1.040,00 EUR ab 01.01.2012: 1.100,00 EUR | ab 01.01.2010: 1.510,00 EUR ab 01.01.2012: 1.550,00 EUR |
Pflegegeld | ab 01.01.2010: 225,00 EUR ab 01.01.2012: 235,00 EUR | ab 01.01.2010: 430,00 EUR ab 01.01.2012: 440,00 EUR | ab 01.01.2010: ab 01.01.2012: 700,00 EUR
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Deutlich verbessert wurden auch die Leistungen für Menschen mit erheblichem Betreuungsbedarf. Das bedeutet: Menschen, die zum Beispiel an einer Demenz erkrankt sind, erhalten für die zusätzliche Betreuung seither bis zu 2.400 Euro jährlich. Zuvor erhielten sie höchstens 460 Euro jährlich für die Betreuung und auch nur, wenn sie eine Pflegestufe hatten. Jetzt haben erstmals auch Menschen mit stark eingeschränkten Alltagskompetenzen, die keine Pflegestufe haben, ein Anrecht auf Geld aus der Pflegeversicherung für zusätzliche Betreuungsleistungen zum Beispiel durch den ambulanten Pflegedienst.
Neu ist auch die Möglichkeit, die Tages- und Nachtpflege mit der häuslichen Pflege zu kombinieren: Pflegebedürftige, die zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden, können jetzt zusätzlich bis zu 50 Prozent der Zuschüsse der Pflegekassen für die Tages- und Nachtpflege erhalten. Und umgekehrt gilt ebenso: Wer schon die Tages- oder Nachtpflege besucht, kann zusätzlich bis zu 50 Prozent der Zuschüsse der Pflegekassen für eine ambulante Pflege in der übrigen Zeit zu Hause erhalten.
Auch für die Ersatz-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, also wenn Pflegebedürftige nur vorübergehend nicht von Angehörigen oder nicht zu Hause versorgt werden können, haben sich die Zuschüsse der Pflegekassen erhöht.
Wir helfen Pflegebedürftigen und Angehörigen gerne dabei, die nötigen Schritte für die Beantragung und Bewilligung der ambulanten Pflegeleistungen einzuleiten. Darüber hinaus sind wir bei allen Angelegenheiten behilflich, die die Kostenträger betreffen.
